Pflichtliteratur
Die drei Universitäts- und Landesbibliotheken sind vom Land beauftragt, die in Nordrhein-Westfalen erscheinende Literatur zu sammeln und bereitzustellen. Ihnen steht dafür von allen in Nordrhein-Westfalen erscheinenden Publikationen ein sog. Pflichtexemplar vom Verleger oder Selbstverleger zu. Dieses ist nach dem nordrhein-westfälischen Pflichtexemplargesetz in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster an die ULB Münster abzuliefern, im Regierungsbezirk Düsseldorf an die ULB Düsseldorf und im Regierungsbezirk Köln an die ULB Bonn.
Das amtliche Schrifttum des Landes, seiner Einrichtungen sowie der Kommunen in Nordrhein-Westfalen sammeln die Universitäts- und Landesbibliotheken nach den Bestimmungen des Erlasses zur Abgabe amtlicher Veröffentlichungen an Bibliotheken.
Mittlerweile erscheinen viele Publikationen auch im Netz. Für deren Sammlung bedarf es spezieller rechtlicher Regelungen, die im Erlass über das amtliche Schrifttum schon vorliegen. Daher stellen die Universitäts- und Landesbibliotheken amtliche Veröffentlichungen in ihre Pflichtrepositorien ein, soweit diese bereits abgeliefert werden oder die Landesbibliotheken von ihnen Kenntnis erhalten.