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Amtliche Druckschriften
Amtliche Druckschriften
Zur ablieferungspflichtigen Literatur gehören auch die amtlichen Druckschriften, nämlich die von den Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Landes herausgegebenen Veröffentlichungen. Geregelt wird dies durch einen gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums vom 11.02.01 und des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 12.06.08 zur "Abgabe amtlicher Veröffentlichungen an Bibliotheken".
Die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind um entsprechende Ablieferung ihrer amtlichen Veröffentlichungen gebeten.
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