Amtliche Druckschriften
   
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Die Landesbibliotheken in Nordrhein-Westfalen
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Amtliche Druckschriften

Zur ablieferungspflichtigen Literatur gehören auch die amtlichen Druckschriften, nämlich die von den Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Landes herausgegebenen Veröffentlichungen. Geregelt wird dies durch einen gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport vom 14. Januar 1997 zur "Abgabe amtlicher Veröffentlichungen an Bibliotheken".

Die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind um entsprechende Ablieferung ihrer amtlichen Veröffentlichungen gebeten.