Die Universitäts- und Landesbibliotheken weisen die aus ihrer Region gesammelte Pflichtliteratur in ihren lokalen Bibliothekskatalogen nach. Aus den Katalogen heraus kann auch auf elektronische Pflichtdokumente (Netzpublikationen) zugegriffen werden.

Der hbz-Verbundkatalog Nordrhein-Westfalen bietet einen Gesamtnachweis der von den Landesbibliotheken gesammelten Pflichtdokumente.