Die Universitäts- und Landesbibliotheken stellen ihre landesbibliothekarischen Dokumente und Informationen im Netz, in ihren Räumen und zur Ausleihe zur Verfügung. Der Bestand in Lesesälen oder Freihandmagazinen kann ohne vorherige Anmeldung benutzt werden. Sich anzumelden ist allerdings erforderlich, um Literatur auszuleihen. Hierfür sind der Personalausweis oder der Pass mit einer Meldebescheinigung vorzulegen. Sie erhalten dann je nach Bibliothek einen Benutzer- oder Bibliotheksausweis bzw. eine Ausleihkarte. Über detaillierte Nutzungsbedingungen informieren die Universitäts- und Landesbibliotheken auf ihren lokalen Webseiten.
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