Die drei Universitäts- und Landesbibliotheken sind vom Land beauftragt, die in Nordrhein-Westfalen erscheinende Literatur zu sammeln und bereitzustellen. Ihnen steht dafür von allen in Nordrhein-Westfalen erscheinenden Publikationen ein sog. Pflichtexemplar vom Verleger oder Selbstverleger zu. Dieses ist nach den nordrhein-westfälischen Pflichtexemplarregelungen laut §§ 56 bis 62 des Kulturgesetzbuches in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster an die ULB Münster abzuliefern, im Regierungsbezirk Düsseldorf an die ULB Düsseldorf und im Regierungsbezirk Köln an die ULB Bonn.
Das amtliche Schrifttum des Landes, seiner Einrichtungen sowie der Kommunen in Nordrhein-Westfalen sammeln die Universitäts- und Landesbibliotheken nach den Bestimmungen des Erlasses zur Abgabe amtlicher Veröffentlichungen an Bibliotheken.
Mittlerweile werden zahlreiche Publikationen parallel zu gedruckten Ausgaben oder ausschließlich im Netz veröffentlicht. Daher sammeln die Universitäts- und Landesbibliotheken nach Maßgabe der nordrhein-westfälischen Pflichtexemplarregelungen inzwischen auch elektronische Pflichtliteratur. Für die Ablieferung und Präsentation der in Nordrhein-Westfalen verlegten elektronischen Publikationen stellen die Universitäts- und Landesbibliotheken ihre jeweiligen Pflichtportale zur Verfügung.