Aufgaben

Pflichtliteratur sammeln

 

In Europa verfügte erstmals 1537 Franz I. von Frankreich, für seine Hofbibliothek von jedem gedruckten Buch ein Exemplar zu erhalten. Heute, fast 500 Jahre später, teilen sich in Nordrhein-Westfalen die drei Universitäts- und Landesbibliotheken Bonn, Düsseldorf und Münster die gemäß Kulturgesetzbuch NRW (§§ 56-62) und Erlass zur Abgabe amtlicher Veröffentlichungen übertragene Aufgabe, von allen in Nordrhein-Westfalen erscheinenden Publikationen ein sog. Pflichtexemplar zu sammeln– von amtlichem Schrifttum, über kommerzielle Verlagspublikationen bis hin zu Veröffentlichungen von Vereinen, Verbänden, Firmen oder Privatpersonen.

Regionalliteratur erschließen

 

Die Regionalliteratur eines Landes dokumentiert die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebensverhältnisse seiner Bewohner*innen sowie Geschichte, Geographie, Recht, Verwaltung, Umwelt und Natur des Landes. Zur Regionalliteratur gehört sowohl die wissenschaftliche Literatur über das Land NRW als auch die populäre Sachliteratur, wie z.B. Reiseführer oder Heimatschrifttum.
Die Landesbibliotheken Bonn, Düsseldorf und Münster sind gemäß Kulturgesetzbuch NRW beauftragt, diese Literatur zu sammeln, zu erschließen und zur Verfügung zu stellen. Jährlich kommen ca. 15.000 Bücher und Aufsätze hinzu. Zu finden ist diese Literatur (seit 1983) in der Nordrhein-Westfälischen Bibliographie, die die Landesbibliotheken gemeinsam erstellen. Die Archivierung und Erhaltung dieser Literatur für die Nachwelt ist ebenfalls ihre Aufgabe.

Regionalliteratur erschließen

 

Die Regionalliteratur eines Landes dokumentiert die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Lebensverhältnisse seiner Bewohner*innen sowie Geschichte, Geographie, Recht, Verwaltung, Umwelt und Natur des Landes. Zur Regionalliteratur gehört sowohl die wissenschaftliche Literatur über das Land NRW als auch die populäre Sachliteratur, wie z.B. Reiseführer oder Heimatschrifttum.
Die Landesbibliotheken Bonn, Düsseldorf und Münster sind gemäß Kulturgesetzbuch NRW beauftragt, diese Literatur zu sammeln, zu erschließen und zur Verfügung zu stellen. Jährlich kommen ca. 15.000 Bücher und Aufsätze hinzu. Zu finden ist diese Literatur (seit 1983) in der Nordrhein-Westfälischen Bibliographie, die die Landesbibliotheken gemeinsam erstellen. Die Archivierung und Erhaltung dieser Literatur für die Nachwelt ist ebenfalls ihre Aufgabe.

Kulturerbe erhalten

 

Die Universitäts- und Landesbibliotheken verfügen über umfangreiche historische Sammlungen. Dazu gehören mittelalterliche Handschriften, Inkunabeln, Altdruckschriften, Atlanten, Karten sowie ein großer Bestand an historischen Zeitschriften und Zeitungen. Dieses kostbare kulturelle Erbe Nordrhein-Westfalens gilt es zu pflegen, zu bewahren und für Forschung und Lehre nutzbar zu machen. Dafür sind umfangreiche Restaurierungs-, Instandhaltungs- und Präventionsmaßnahmen sowie eine sachgerechte Lagerung (Klima, Lüftung, Licht, Sicherung) erforderlich. Das Land NRW stellt dafür jährlich Mittel zur Verfügung.

Kulturerbe digitalisieren

 

Die Universitäts- und Landesbibliotheken digitalisieren auch bedeutende Kultur- und Wissensschätze und machen sie allen zugänglich – unsere Daten sind auch Ihre Daten! In den Digitalen Sammlungen können Sie sich kostenfrei die digitalisierten Drucke aus den Beständen der Universitäts- und Landesbibliotheken und ihrer jeweiligen Kooperationspartner ansehen und weiter nutzen. Es werden vor allem historische Bestände bis etwa Erscheinungsjahr 1945 digitalisiert.

Kulturerbe digitalisieren

 

Die Universitäts- und Landesbibliotheken digitalisieren auch bedeutende Kultur- und Wissensschätze und machen sie allen zugänglich – unsere Daten sind auch Ihre Daten! In den Digitalen Sammlungen können Sie sich kostenfrei die digitalisierten Drucke aus den Beständen der Universitäts- und Landesbibliotheken und ihrer jeweiligen Kooperationspartner ansehen und weiter nutzen. Es werden vor allem historische Bestände bis etwa Erscheinungsjahr 1945 digitalisiert.